Visabestimmungen für Thailand

Als Nicht EU Land gelten für Thailand andere Einreisebestimmungen, als in unseren Nachbarländern. Im folgenden stelle ich die wichtigsten Regeln kurz vor:

Alle Angaben zu Visa etc. beziehen sich auf von mir recherchierte Angaben auf den Seiten der thailändischen Botschaft für Deutschland bzw. das thailändische Konsulat in München und sind nicht für jede Nationalität gültig.

Für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger gelten in der Regel die gleichen Bestimmungen.
Im Zweifelsfall sollten die Visabestimmungen auf den Seiten der zuständigen Botschaft überprüft werden:

Thailändische Botschaft Deutschland: www.thaiembassy.de/de
Thailändische Botschaft Österreich: www.thaiembassy.at
Thailändische Botschaft Schweiz: thaiembassybern.org/en/index.php

Jeder Thailandreisende benötigt einen zum Zeitpunkt der Einreise noch mind. 6 Monate gültigen Reisepass. Auch Kinder benötigen einen Reisepass!

Ein Visum wird für kurze Urlaubsreisen nicht benötigt. Bei Einreise mit dem Flugzeug erhält man automatisch eine Aufenthaltsberechtigung für 30 Tage.

Stand Januar 2014: Die Regelung, dass bei Einreise über den Landweg nur mehr 15 Tage gegeben wurde ist mittlerweile wieder geändert worden. Somit gibt es unabhängig vom Einreiseweg 30 Tage für EU Staatsbürger.

Die verschiedenen Arten von Visa für Thailand

Für längere Aufenthalte wird ein Visum benötigt. Hierbei werden diverse Arten unterschieden, von denen ich hier die wichtigsten vorstelle:

Tourist Visum 60 Tage: Berechtigt zum Aufenthalt von 60 Tagen bei einmaliger oder mehrfacher Einreise.

Non – Immigrant Visum 90 Tage, entweder einfache oder mehrfache Einreise: Dieses Visum ist für „normale“ Reisende eher schwierig zu bekommen und erfordert einiges mehr an Unterlagen.

Folgende Formen des Non – Immigrant Visum gibt es:

NON Immigrant Kategorie „B“ – für Geschäftsreisende und in Thailand Angestellte
NON Immigrant Kategorie „ED“ für Studenten, Sprachschüler und Muay Thai Schüler
NON Immigrant Kategorie „O“ für Ehepartner von thailändischen Staatsbürgern und Rentner ab 50 Jahren

Des Weiteren gibt es auch für Journalisten, Filmemacher und Diplomaten spezielle Visa.

ACHTUNG: Mit keinem der Visa ist eine Arbeitsaufnahme gestattet. Dafür wird eine separate Arbeitsgenehmigung benötigt.

Für alle Visa werden die folgenden Unterlagen benötigt:
– Ausgefüllter Visa-Antrag
– 2 Passbilder
– Reisepass im Original mind. 6 Monate gültig und noch mind. 1 freie Seite
– Kopie des Reisepasses
Flugticket, bei Touristenvisum mit Rück- oder Weiterflug!

Für die NON Immigrant Visa zusätzlich folgende Unterlagen:

– Visum – O: (Mindestalter 50 Jahre): Kopie vom Rentenbescheid bzw. Einkommensbescheid (mind. 1.000,- €/Monat) oder Vorlage eines Vermögensnachweises (mind. 5.000,- €)

Falls mit thail. Staatsbürger verheiratet (kein Mindestalter): Kopie d. Heiratsurkunde und Kopie d. Passes d. thail. Gatten/Gattin
– Visum – B: Kostenübernahmeerklärung der Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums und eine Kopie der Arbeitserlaubnis bzw. des Arbeitsvertrags

– Visum – ED: Einladungsschreiben, Aufnahmebestätigung der Schule / Uni

Alle diese Visa werden entweder persönlich bei der Botschaft oder Konsulat beantragt und sofort ausgestellt. Eine Beantragung ist in aller Regel auch auf dem Postweg möglich. Dies dauert 4-7 Tage. Für weitere Infos bitte die zuständigen Stellen direkt kontaktieren.

Beantragung des Visum in anderen Ländern als dem Heimatland

Wer sich für längere Zeit in Thailand aufhält und nicht regelmässig in sein Heimatland zurückfliegen möchte muss die notwendigen Visa in einem anderen asiatischen Land beantragen. Dies ist für das 60 Tage Touristenvisum in aller Regel kein Problem.

Bei Non Immigrant Visa sieht das schon etwas anders aus und speziell Penang und auch KL (Kuala Lumpur) sind in den letzten Jahren zu einem Problem geworden was die Beantragung angeht. Besonders bei der Bentragung von Non Immigrant Visa der Kategorie „B“ also Business wird ganz genau darauf geachtet ob wirklich alle Unterlagen komplett sind (vollständige Firmenpapiere, Steuerunterlagen der letzten Jahre, die richtigen Stempel und Unterschriften an der richtigen Stelle etc). Und selbst mit allen Unterlagen werden Visa teilweise nicht ausgestellt.

Von daher lohnt es sich durchaus diese Visa alle 15 Monate einmal in der Heimat zu besorgen.

Übersicht über die diversen Visa und Kosten:

visum in thailand kostenDie TM Arrival Card

Vor der Einreise nach Thailand muss jeder Besucher eine sog. Arrival Card ausfüllen. Darin werden persönliche Angaben zum Namen, Geburtsdatum und Passnummer gemacht. Wer ein Visum besitzt trägt hier auch die Nummer ein.

Diese Karte besteht aus zwei Teilen:

Einem für die Einreise und einem für die Ausreise, die sog. Departure Card.

Diese Departure Card wird bei Einreise mit einem Stempel versehen und ist zwingend notwendig um das Land wieder verlassen zu können. Sollte man diese Karte verlieren muss man auf die örtliche Polizeistelle gehen und einen Verlustbericht erstellen lassen. Mit diesem wird dann problemlos eine neue Karte ausgehändigt.

Wie läuft das nach Ablauf des Visums?

Grundsätzlich sind alle Arten von Visum an eine Frist gekoppelt. Selbst die Non-Immigrant Visa erlauben nur einen Aufenthalt von 90 Tagen am Stück in Thailand. Danach muss das Land verlassen werden. Mit einem sog. multiple entry Visum ist das kein Problem. Dabei darf man in einem bestimmten Zeitraum mehrfach ins Land einreisen.

Was also macht man nach Ablauf des Visumstempels:

Das ist abhängig von der Art des Visum:

Ohne Visum mit 30 Tagestempel:

Wer ohne Visum einreist bekommt 30 Tage Aufenthalt in den Pass gestempelt und muss dann das Land verlassen. Dies lässt sich einmalig bei der Immigration um 7 Tage verlängern. Kosten dafür 1,800 Baht

Danach muss zwingend das Land verlassen werden. Entweder via Landweg oder mit dem Flugzeug. Bei erneuter Einreise gibt es im Normalfall weitere 30 Tage Aufenthalt. Dies wird allgemein als Visarun bezeichnet.

Meist wird die Anzahl der möglichen solcher Ein-und Ausreisen mit dem 30 Tagestempel auf 3 Mal festgelegt. Aber dies ist im Ermessen des Beamten an der Grenze.

Mit dem Tourist Visum 60 Tage

Nach Ablauf der 60 Tage kann das Visum einmalig bei der Immigration um 30 Tage verlängert werden.

Spätestens danach muss man ausreisen. Bei erneuter Wiedereinreise gibt es weitere 60 Tage. Bei einem Touristenvisum mit 3 Einreisen ist das also max 3 möglich plus 30 Tage Verlängerung bei der Immigration. Dies ergibt rechnerisch 210 Tage max. Aufenthalt in Thailand. Wird aber in der Praxis ein paar Tage kürzer sein.

Mit dem NON Immigrant Visum

Du hast ein Non Immigrant Visum mit mehrfacher Einreise, das ein Jahr gültig ist. D.h. spätestens alle 90 Tage musst Du aus Thailand ausreisen und erhältst bei erneuter Einreise weitere 90 Tage Aufenthaltsrecht.

Es empfiehlt sich diese Visaruns immer erst kurz vor Ablauf der 90 Tage zu machen und den Letzten kurz vor Ablauf des Jahresvisums. Damit kommst Du praktisch auf 15 Monate in Thailand mit einem Visum.

Jahresvisum

Das Jahresvisum wird nur in Thailand auf Basis eines bestehende Non Immigrant Visum ausgestellt. Dafür müssen neben bestimmten Voraussetzungen, wie thailändischer Ehepartner oder Kinder, Arbeitsgenehmigung auch ausreichende finanzielle Mittel nachgewiesen werden. Damit muss das Land gar nicht mehr verlassen werden, es reicht eine Meldung bei der Immigration alle 90 Tage.

Welche Möglichkeiten für Visaruns gibt es?

Visaruns sind bewusste Trips über eine Landesgrenze mit dem Zweck ein Visum zu verlängern. Von Thailand aus ist dies recht einfach, da es eine sehr gute Anbindung an die Nachbarländer gibt. Sowohl über den Landweg, als auch über die Flughäfen in Bangkok, Phuket, Samui, Krabi oder Chiang Mai.

Überall in den touristischen Zielen und grösseren Städten gibt es Firmen, die Visaruns organisieren und Gruppen von Ausländern an die nächste Landesgrenze bringen. Dort geht es zur Immigration für den Ausreisestempel, danach kurz ins Nachbarland für einen Einreise- und Ausreisestempel und danach wieder zurück zur thailändischen Immigration für die Wiedereinreise.

Das ganze ist in der Regel in einem (wenn auch sehr langen) Tag erledigt und spätestens beim zweiten Mal ein unangenehmes, aber für viele Ausländer notwendiges Übel. Zu den langen Tagen, den Kosten etc kommt auch noch die teils extrem gefährliche Fahrweise der Minibusfahrer dieser Organisationen. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen.

Wer es sich leisten kann fliegt besser in ein Nachbarland oder fährt mit eigenem Auto oder organisiert diese Touren mit einigen Freunden.

Einige beliebte Ziele für Visaruns:

Von Bangkok aus per Landweg:

Nach Kambodscha

  • Poi Pet
  • Aranyaprathet

Von Chiang Mai aus per Landweg:

Nach Myanmar

  • Tachilek (Mae Sai auf der Thai Seite)

Von Phuket aus per Landweg:

Nach Myanmar

  • Kawthaung aka Victoria Point (Ranong auf der Thai Seite)

Nach Malaysia

  • Sadao südlich von Hat Yai

Mit dem Flugzeug bieten sich eigentlich alle umliegenden Länder an und sind z.B: mit AirAsia auch sehr günstig zu erreichen.

Von Phuket aus v.a. Penang, Kuala Lumpur, Singapur oder auch Hong Kong. In diesem Artikel gibt es mehrere Vorschläge.

Was passiert, wenn man nach Ablauf des Stempels nicht ausreist?

Wer nach Ablauf des Visastempels nicht das Land verlässt begeht einen sog. Overstay. Dafür ist eine Strafe von 500 Baht pro Tag vorgesehen, mit einer Höchstsumme von 20,000 Baht. Wer sich freiwillig an die Behörden wendet. Z.B. bei der Ausreise aus Thailand am Flughafen oder einer Landesgrenze zahlt einfach den geforderten Betrag und ist damit in aller Regel aus dem Schneider. Selbst bei mehrmonatigen oder gar mehrjährigen Overstays ist dies relativ problemlos möglich.

Anders sieht es aus, wenn man mit einem abgelaufenen Stempel im Pass von der Polizei oder Immigration im Land aufgegriffen wird. Dies sieht erst einmal einen Aufenthalt im Gefängnis und eine Gerichtsverhandlung nach sich mit anschliessender Abschiebung. Zusätzlich zu den Kosten des Overstay.