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Dienstag, April 16, 2024
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Alle Visa Informationen für Thailand

Alle Visa Informationen für Thailand

Das Thema Visum für Thailand sorgt immer wieder für Verwirrung bei allen. Welche Einreisebestimmungen gibt es oder sind gerade aktuell, wie lange ist welches Visum gültig oder was wird bei der Beantragung eines Visums für Thailand gefordert. Wir werden mal versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Als Informationsquelle diente bei diesem Beitrag die thailändische Botschaft in Bangkok und Berlin, Thailaendisch.de und die thailändischen Konsulate München und Frankfurt.

Urlaub in Thailand Aufenthalt (ohne Visum) bis 30 Tage

Wenn du zum ersten Mal nach Thailand fliegst oder nur für 2 – 4 Wochen Urlaub in Thailand machst, dann brauchst du dich nicht um ein Visum kümmern. Als Inhaber eines Reisepasses aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz bekommst du einen sogenannten Exempt Stamp, das heißt, dass du kein Visum benötigst. Du bekommst einfach einen Stempel in deinen Reisepass, der dir einen Visafreien Aufenthalt bis zu 30 Tagen in Thailand erlaubt.

Info:

Bürger folgender Länder dürfen ohne Visum nach Thailand einreisen und sich bis zu 30 Tage pro Einreise in Thailand aufhalten. Die Einreise per  Flugzeug  kann beliebig durchgeführt werden. Die Einreise  auf dem Land- und Schiffsweg kann max. 2 mal pro Karlenderjahr durchgeführt werden:

Andorra, Australien, Bahrain, Belgien, Brasilien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Estland*, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Hong Kong, Indonesien, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kuwait,  Laos, Lettland, Liechtenstein*, Litauen, Luxemburg, Macao, Malaysia**, Malediven, Mauritius, Monaco, Mongolei, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman*, Österreich, Peru, Philippinen, Polen*, Portugal, Russland*, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei*, Slowenien*, Spanien, Südafrika, Südkorea, Türkei, Tschechische Republik*, Ungarn*, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika und Vietnam

Weitere Infos hier: Länderliste und Hinweise

Wer als Familie einreist muss 20.000 Baht (egal in welcher Währung) vorweisen können. Alleinreisende 10.000 Baht (egal in welcher Währung).

Diesen bekommst du an den Schaltern zur Passkontrolle (Immigration) bei der Einreise am Flughafen.

Alle Visa Informationen für Thailand

Sowohl bei der Einreise ohne Visum, als auch bei den anderen Visa-Arten musst du bei jeder Einreise eine sogenannte Arrival und Departure Card ausfüllen und sie bei der Grenzkontrolle (Immigration) vorzeigen. Die Departure Card erhältst du zurück und benötigst sie erst wieder bei der Ausreise.

Hinweis: Wenn Du mit deinem thailändischen Ehemann oder Ehefrau einreist, dann benötigt auch dein Ehepartner eine Arrival und Departure Card. Diese Information beruht auf privaten Erfahrungswerten.

Die alte Arrival und Departure Card wurde ab dem 1.10.2017 durch diese neue Karte ersetzt.

TM.6-CARD-NEW

Ganz wichtig ist, dass Euer Reisepass an jedem Tag Eueres Urlaubs oder Aufenthalts noch 6 Monate gültig ist, gerade wenn Ihr vielleicht über eine Verlängerung nachdenkt. Hintergrund:

Wenn Ihr in Thailand eine Verlängerung beantragen wollt und Euer Reisepass z.B. in der Zeit der Verlängerung um 30 Tage nicht an jedem Tag 6 Monate gültig ist bekommt Ihr keine Verlängerung. Früher wurde einfach das Visa so verkürzt, damit die 6 Montae nicht unterschritten werden, dass ist aber heute nicht mehr so. Auch am Ausreisetag muss der Reisepass 6 Monate gültig sein. Eine Verlängerung um 30, 60 oder 90 Tage heißt die volle Zeit und nicht 28, 56 oder 87 Tage. Ausreisen könnt Ihr natürlich jederzeit, auch wenn Ihr eure Verlängerungszeit nicht voll ausnutzt.

Touristenvisum für Thailand

Ist es geplant länger als 30 Tage oder länger als 60 Tage in Thailand zu bleiben oder du möchtest öfter nach Thailand einreisen, dann empfehle ich Dir ein Touristenvisum zu beantragen. Mit dem Touristenvisum kannst Du einem versehentlichen Overstay vorbeugen und den damit teils empfindlichen Strafen entgehen bzw. vorbeugen.

Touristenvisum

Das Touristenvisum gibt es in 2 verschiedenen Ausführungen:

1 Einreise mit 60 Tagen Aufenthalt (Visum ist 90 Tage gültig) = Preis: 35 €

mehrfache Einreise (Multiple Entry) mit Aufenthalten von jeweils 60 Tagen (Visum ist 180 Tage gültig) =  Preis: 175 €

Dieses Visum musst du vorab auf der Seite „THAI E-Visa OFIICAL WEBSITE“ beantragen. In Deutschland ist es nicht mehr möglich ein Visa auf der Botschaft oder einem Konsulat zu beantragen. Nur noch die online Beantragung ist möglich.

Hinweis: Der Gültigkeitszeitraum, auch als „enter before“ auf dem Visum angegeben, zeigt dir bis wann du in Thailand eingereist sein musst. Solltest du nach diesem Datum in Thailand einreisen, ist das Visum nicht mehr gültig und verfällt.

Achtung: Das Touristenvisum mit mehrmaliger Einreise kann nur noch online beantragt werden und nicht in den Nachbarländern von Thailand.

TOURIST VISA: (60-Tage-Aufenthalt, eine Einreise) Preis: 35€

Nichtdeutsche Staatsbürger beachten bitte vorab die Länderliste

  • Erste Seite des Reisepasses oder Reisedokuments
  • Passbild (innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen. Entspricht das Foto nicht Ihrem aktuellen Erscheinungsbild, kann Ihnen die Einreise in das Königreich Thailand verweigert werden).
  • Drucken Sie das Declaration Form aus und auf dem Formular unterschreiben. Dann scannen Sie das unterschriebene Formular ein und das eingescannte Datei hochladen.
  • Nachweis der Unterkunft in Thailand, z. B. Hotel- / Unterkunftsbuchungen oder Mietvertrag oder Einladungsschreiben von Familie/Freunden in Thailand
  • TR/single: Finanzielle Nachweise, z. B. Kontoauszüge mit einem aktuellen Kontostand von mindestens 500 Euro oder Einkommensnachweis von mindestens 500 Euro pro Monat oder Bürgschaftsschreiben und Kontoauszüge des Bürgen mit einem aktuellen Kontostand von mindestens 500 Euro
  • TR/multiple: Kontoauszüge der letzten 6 Monaten mit mind. 5000 Euro Kontostand jeweils am Monatsende
  • Für Deutsche Staatsangehörige : Deutscher Ausweis oder Deutscher Reisepass
  • Für andere Staatsangehörige : Aufenthaltstitel-Karte
  • Der Antragsteller muss die Seiten seines Reisepasses hochladen, die alle Reiseaufzeichnungen (Stempel) der letzten 12 Monate (1 Jahr) seit der letzten Auslandsreise enthalten.
  • Der Antragsteller muss das e-Visum über eine bestimmte Botschaft/ein bestimmtes Konsulat beantragen, die/das seiner konsularischen Zuständigkeit und seinem Wohnsitz entspricht. Der Antragsteller muss Dokumente hochladen, die seinen aktuellen Wohnsitz belegen.
  • Für Deutsche Staatsangehörige : Deutscher Ausweis oder Deutscher Reisepass
  • Für andere Staatsangehörige : Aufenthaltstitel-Karte
  • Bitte laden Sie das Foto hoch, auf dem Ihr Gesicht und das Passbild auf Ihrem ersten Reisepass zu sehen sind.

Bitte achten Sie auf die Einreichung des korrekten Visaantragsformulares (der Thailändische Botschaft Berlin)!

TOURIST VISA M: (60-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 6 Monate, mehrfache Einreise) Preis: 175€

  • Erste Seite des Reisepasses oder Reisedokuments
  • Passbild (innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen. Entspricht das Foto nicht Ihrem aktuellen Erscheinungsbild, kann Ihnen die Einreise in das Königreich Thailand verweigert werden).
  • Drucken Sie das Declaration Form aus und auf dem Formular unterschreiben. Dann scannen Sie das unterschriebene Formular ein und das eingescannte Datei hochladen.
  • Nachweis der Unterkunft in Thailand, z. B. Hotel- / Unterkunftsbuchungen oder Mietvertrag oder Einladungsschreiben von Familie/Freunden in Thailand
  • TR/single: Finanzielle Nachweise, z. B. Kontoauszüge mit einem aktuellen Kontostand von mindestens 500 Euro oder Einkommensnachweis von mindestens 500 Euro pro Monat oder Bürgschaftsschreiben und Kontoauszüge des Bürgen mit einem aktuellen Kontostand von mindestens 500 Euro
  • TR/multiple: Kontoauszüge der letzten 6 Monaten mit mind. 5000 Euro Kontostand jeweils am Monatsende
  • Für Deutsche Staatsangehörige : Deutscher Ausweis oder Deutscher Reisepass
  • Für andere Staatsangehörige : Aufenthaltstitel-Karte
  • Der Antragsteller muss die Seiten seines Reisepasses hochladen, die alle Reiseaufzeichnungen (Stempel) der letzten 12 Monate (1 Jahr) seit der letzten Auslandsreise enthalten.
  • Der Antragsteller muss das e-Visum über eine bestimmte Botschaft/ein bestimmtes Konsulat beantragen, die/das seiner konsularischen Zuständigkeit und seinem Wohnsitz entspricht. Der Antragsteller muss Dokumente hochladen, die seinen aktuellen Wohnsitz belegen.
  • Für Deutsche Staatsangehörige : Deutscher Ausweis oder Deutscher Reisepass
  • Für andere Staatsangehörige : Aufenthaltstitel-Karte
  • Bitte laden Sie das Foto hoch, auf dem Ihr Gesicht und das Passbild auf Ihrem ersten Reisepass zu sehen sind.

Inhaber eines Touristenvisums und eines Non Immigrant Visums müssen umgerechnet mind. 20.000 Baht und zusammen als Familie mind. 40.000 Baht bei der Einreise finanziell nachweisen können. Der Mindestbetrag muss in bar und kann in jeder beliebigen Währung vorgewiesen werden.

“O”: Visum für sonstige Zwecke

NON-IMMIGRANT-O VISA S: (90-Tage-Aufenthalt, einmalige Einreise, Gebühr 70€)
NON-IMMIGRANT-O VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr, mehrfache Einreise, Gebühr 175€)

Rentner/ Personen, ab einem Alter von 50 Jahren:

  • Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
  • Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
  • 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
  • Kopie der Flugbestätigung
  • Kopie des Rentenbescheids mit mntl. Betrag von mind. 1.200,- Euro netto (Original muss zusätzlich vorgelegt werden)
  • falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Barvermögensnachweise von mind. 5.000,- Euro (Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
  • Visagebühr
  • bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels

Personen, die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind:

  • Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
  • Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
  • 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
  • Kopie der Flugbestätigung
  • Kopie der Heiratsurkunde
  • Kopie vom Reisepass des thailändischen Ehegatten/ der thail. Ehegattin
  • Visagebühr

Ehemalige thailändische Staatsbürger:

  • Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
  • Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
  • 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
  • Kopie der Flugbestätigung
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Visagebühr

Kinder thailändischer Staatsbürger:

  • Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
  • Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
  • 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
  • Kopie der Flugbestätigung
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Kopie der Reisepässe oder der Ausweispapiere der Eltern
  • Visagebühr

Personen, die in Thailand Freiwilligendienst leisten:

  • Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
  • Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite
  • 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
  • Kopie der Flugbestätigung
  • Von der Firma in Thailand: Ein an die Thailändische Botschaft gerichtetes offizielles Schreiben mit Angabe der Tätigkeit
  • Registerauszug des Instituts/der Organisation
  • Visagebühr
  • bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels

Freiwillige haben nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum O/S zu beantragen. Das Visum genehmigt einen Aufenthalt von 90 Tagen und muss bei einem länger geplanten Aufenthalt vor Ort beim Immigration Office verlängert werden.

Inhaber eines Touristenvisums und eines Non Immigrant Visums müssen umgerechnet mind. 20.000 Baht und zusammen als Familie mind. 40.000 Baht bei der Einreise finanziell nachweisen können. Der Mindestbetrag muss in bar und kann in jeder beliebigen Währung vorgewiesen werden.

“LONGSTAY”: Jahresvisum ausschließlich für Rentner

NON-IMMIGRANT-O VISA A: (365-Tage-Aufenthalt) nur bei der Thailändischen Botschaft in Berlin, beim Thailändischen Generalkonsulat in München und beim Generalkonsulat in Frankfurt beantragbar

Bitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen. Das Visum besitzt eine Gültigkeit von 1 Jahr. Während dieser Gültigkeit muss der Visainhaber in Thailand eingereist sein. Ab Einreise erhält der Visainhaber eine Aufenthaltserlaubnis von 365 Tagen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit des Visums geplant (siehe Gültigkeitsdatum auf dem Visasticker), so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.

Rentner:

  • 1 vollständig ausgefüllter Visaantrag + 1 Kopie: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
  • Reisepass im Original (muss mind. 18 Monate gültig sein)
  • 2 Kopien der ersten Seite des Reisepasses
  • 2 biometrische Passfotos (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
  • 1 Kopie der Flugbestätigung
  • 2 Kopien des Rentenbescheids mit einem monatlichen Betrag von mind. 1.500,- Euro netto (65.000,- Baht)/ Original muss zusätzlich vorgelegt werden
  • falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Barvermögensnachweise von mind. 20.000,- Euro (800.000,- Baht): 2 Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
  • Gesundheitszeugnis vom Hausarzt/ ausgestellt in den letzten 3 Monaten (Original + 1 Kopie) Bitte nutzen Sie dieses Formular
  • Polizeiliches Führungszeugnis/ ausgestellt in den letzten 3 Monaten (Original + 1 Kopie)
  • Lebenslauf (in englischer Sprache) (Original + 1 Kopie)
  • der Antragsteller muss mind. 50 Jahre alt sein
  • Visagebühr
  • bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels

“B”: Geschäftsvisum

NON-IMMIGRANT-B VISA S: (90-Tage-Aufenthalt)
NON-IMMIGRANT-B VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr)

Geschäftsreisende oder Personen die in einem Arbeitsverhältnis zu einer thailändischen Firma stehen:

  • Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
  • Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
  • 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
  • Kopie der Flugbestätigung
  • Von der Firma in Deutschland: Kostenübernahmeerklärung der Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums
  • Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit, aktuellster Gewerberegisterauszug (ausgestellt vom Department of Business Development)
  • Visagebühr
  • bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels

Wenn ein Angestellter einer deutschen Firma aus dienstlichen Gründen mehrmals pro Jahr nach Thailand reisen muss, ist die Beantragung eines Non Immigrant Visum B/M möglich.

Personen die langfristig in Thailand in einer thailändischen Firma angestellt sind, haben nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum B/S zu beantragen. Dieses Visum muss in Thailand verlängert werden. Zusätzlich muss die genehmigte Form WP3 (Application for applying a work permit on behalf of alien) eingereicht werden. Diese Form muss vom thailändischen Arbeitgeber beim  Office of Foreign Workers Administration, Department of Employment, Ministry of Labour oder beim Arbeitsamt der jeweiligen Provinz beantragt werden (weitere Informationen unter www.doe.go.th/workpermit/index.html)

Personen, die eine Stelle als Lehrer/in annehmen, müssen zusätzlich ein Führungszeugnis mit einreichen.

Praktikanten (bezahltes Praktikum):

  • Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
  • Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
  • 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
  • Kopie der Flugbestätigung
  • Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit
  • Gewerberegister der Thailändischen Firma
  • Kopie vom Praktikumsvertrag
  • Visagebühr
  • bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels

Es besteht nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum B/S zu beantragen. Das Visum genehmigt einen Aufenthalt von 90 Tagen und muss bei einem länger geplanten Aufenthalt vor Ort beim Immigration Office verlängert werden.

“ED”: Visum für Aus- und Weiterbildung

NON-IMMIGRANT-ED VISA S: (90-Tage-Aufenthalt)
NON-IMMIGRANT-ED VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr)

Schüler:

  • Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
  • Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
  • 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
  • Kopie der Flugbestätigung
  • Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Schule in Thailand, die mit einem Briefkopf/Zeichen/Stempel versehen und vom Schulleiter unterschrieben ist
  • Visagebühr
  • bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels

Sprachschüler:

  • Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
  • Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
  • 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
  • Kopie der Flugbestätigung
  • Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Sprachschule in Thailand, die mit einem Briefkopf/Zeichen/Stempel versehen und vom Schulleiter unterschrieben ist
  • Visagebühr
  • bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels

Die Teilnahme an dem Sprachkurs darf eine Mindestdauer von 5 Monaten nicht unterschreiten. Während des Kurses muss der Unterricht an mind. 4 Tagen pro Woche mit einer jeweiligen Kursdauer von 2 Stunden pro Tag stattfinden. Beträgt die Teilnahme länger als 5 Monate, so muss der Unterricht an mind. 5 Tagen pro Woche mit einer jeweiligen Kursdauer von 5 Stunden pro Tag erfolgen.

Studenten:

  • Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
  • Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
  • 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
  • Kopie der Flugbestätigung
  • Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Universität, die mit einem Briefkopf/Zeichen/Stempel versehen und vom Universitätsleiter unterschrieben ist
  • Visagebühr
  • bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels

Beträgt die Studienzeit länger als 6 Monate, so ist ausschließlich die Beantragung eines Non Immigrant Visum ED/S möglich. Das Visum muss vor Ort beim Immigration Office verlängert werden.

Praktikanten (unbezahltes Praktikum):

  • Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
  • Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
  • 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
  • Kopie der Flugbestätigung
  • Kopie des Studentenausweises bzw. der Studienbescheinigung
  • Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit
  • Gewerberegister der Thailändischen Firma
  • Kopie vom Praktikumsvertrag
  • Visagebühr
  • bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels

“M”: Medienvisum

NON-IMMIGRANT-M VISA S: (90-Tage-Aufenthalt)

Filmproduzenten/ Filmcrew/ Schauspieler:

  • Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
  • Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite
  • 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
  • Kopie der Flugbestätigung
  • Bestätigte Drehgenehmigung der Film Board Commission of Thailand (weitere Informationen unter www.thailandfilmoffice.com)
  • Visagebühr
  • bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels

Journalisten und Berichterstatter:

  • Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
  • Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite
  • 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
  • Kopie der Flugbestätigung
  • Genehmigung des Thailändischen Außenministeriums (Ministry of Foreign Affairs, Press Division)
  • Visagebühr
  • bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels

NON-IMMIGRANT-VISA OX

(Aufenthalt bis zu 10 Jahre; mehrfache Einreise)

Rentner mit einem Mindestalter von 50 Jahren, haben die Möglichkeit, ein Visum für einen Aufenthalt von 5 Jahren zu beantragen (eine Verlängerung um weitere 5 Jahre ist beim Immigration Office möglich).

Der Antragsteller muss die Staatsangehörigkeit einer der folgenden Länder besitzen:

Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Südkorea, Schweden, Schweiz, Vereinigte Staaten von Amerika

Voraussetzungen:

  1. a) Der Antragsteller muss ein Mindestvermögen von 3 Millionen Baht auf einer thailändischen Bank hinterlegen

ODER

  1. b) Der Antragsteller muss ein Mindestvermögen von 1,8 Millionen Baht auf einer thailändischen Bank hinterlegen und zusätzlich ein Mindesteinkommen von 1,2 Millionen Baht pro Jahr nachweisen können. Wenn der Visainhaber in Thailand eingereist ist, muss der Mindestbetrag von 3 Millionen Baht innerhalb eines Jahres auf einer thailändischen Bank hinterlegt werden

Der Geldbetrag unter (a) und (b) muss mind. 1 Jahr auf dem Bankkonto ruhen, bevor es abgehoben werden darf. Innerhalb des darauffolgenden Jahres müssen noch mind. 1,5 Millionen Baht auf dem Konto ruhen. Der Betrag darf nur in Thailand verausgabt werden.

  1. c) Der Antragsteller darf von folgenden Krankheiten nicht betroffen sein: Lepra, Tuberkulose, Elephantiasis, Drogenabhängigkeit und Syphilis im Tertiärstadium
  2. d) Der Antragsteller muss für den Aufenthalt in Thailand eine thailändische Krankenversicherung abschließen (laut Genehmigung vom Office of Insurance Commission). Für medizinische Ansprüche müssen Kosten i.H.v. mind. 40.000,00 Baht für ambulante Leistungen und Kosten i.H.v. mind. 400.000,00 Baht für stationäre Leistungen abgedeckt sein.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Reisepass im Original (muss am Tag der Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein)
  2. 3 ausgefüllte Visaanträge
  3. 3 biometrische Passfotos (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
  4. Lebenslauf in englischer Sprache (Original + 2 Kopien)
  5. Finanzieller Nachweis der thailändischen Bank (3 Kopien):
  • – Einlagenzertifikat mit den Bankkontaktdaten
  • – Kopie vom Bankbuch
  • – Kopie vom Kontoauszug mit einem Mindestvermögen von 3 Millionen Baht

ODER

  • Einlagenzertifikat mit den Bankkontaktdaten
  • Kopie vom Bankbuch
  • Kopie vom Kontoauszug mit einem Mindestvermögen von 1,8 Millionen Baht
  • Nachweis eines jährlichen Einkommens von umgerechnet mind. 1,2 Millionen Baht
  • Wenn der Visainhaber in Thailand eingereist ist, muss der Mindestbetrag von 3 Millionen Baht innerhalb eines Jahres auf einer thailändischen Bank hinterlegt werden
  1. Polizeiliches Führungszeugnis (Original + 2 Kopien/ darf nicht älter als 3 Monate sein)
  2. Gesundheitszeugnis vom Hausarzt (Original + 2 Kopien/ darf nicht älter als 3 Monate sein/ es wird nur der Vordruck der Thailändischen Botschaft akzeptiert)
  3. 3 Kopien des Versicherungsscheins der thailändischen Krankenversicherung (gemäß dem Office of Insurance Commission) mit einem Versicherungsbetrag von mind. 40.000,00 Baht für ambulante Leistungen und einem Versicherungsbetrag von mind. 400.000,00 Baht für stationäre Leistungen.

Weitere Informationen finden Sie unter http://longstay.tgia.org

  1. 300,00 € Visagebühr

Begleitende Ehepartner und Kinder unter 20 Jahren dürfen ebenfalls das Non Immigrant Visum O-X beantragen

Ehepartner (kein Mindestalter erforderlich) müssen eine Kopie der Heiratsurkunde sowie die Unterlagen der Punkte 1. – 8. einreichen

Kinder unter 20 Jahren müssen eine Kopie der Geburtsurkunde sowie die Unterlagen der Punkte 1. – 4., 8. Und 9. einreichen

Weitere nützliche Informationen:

Vorteile für Non O-X Visainhaber:

  • 1) Die ehrenamtliche Arbeit ist gestattet (gemäß der festgelegten Liste der Freiwilligenarbeit vom Department of Employment)
  • 2) Kraftfahrzeugerwerb (nach den Vorschriften des thailändischen Kraftfahrzeuggesetzes)
  • 3) Erwerb einer Eigentumswohnung, in Thailand: Condominium (in Übereinstimmung mit dem Condominium Act)
  • Personen, die mit einem anderen Visum nach Thailand eingereist sind, haben die Möglichkeit beim Immigration Office ein Non Immigrant Visum O-X zu beantragen
  • Personen, die mit einem Non Immigrant Visum O-X in Thailand eingereist sind, haben die Möglichkeit, ein anderes Visum beim Immigration Office zu beantragen. Das Visum vom Ehepartner und den Kindern ändert sich entsprechend dem Visum des Hauptantragstellers. Der Ehepartner kann für sich selber ein Non O-X Visum beantragen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt
  • Wenn der Ehepartner oder die Kinder die Voraussetzungen für ein Non O-X Visum nicht erfüllen, haben sie die Möglichkeit, ein anderes Non-Immigrant Visum zu beantragen, um mit dem Non O-X Visainhaber in Thailand bleiben zu können
  • Der Non O-X Visainhaber muss sich alle 90 Tage beim Immigration Office melden
  • Der Non O-X Visainhaber muss jedes Jahr persönlich zur Prüfung der Voraussetzungen und der erforderlichen Unterlagen beim Immigration Office vorstellig werden
  • Die Aufenthaltsgenehmigung der Non O-X Visainhaber kann aufgrund folgender Bedingungen widerrufen werden:
  1. Der Visainhaber kann keinen finanziellen Nachweis gemäß den o. g. Anforderungen erbringen, wie z. B.:
  • der Geldbetrag auf dem thailändischen Bankkonto beträgt weniger als 3 Millionen Baht am Ende des ersten Jahres des Aufenthalts in Thailand
  • der Geldbetrag auf dem thailändischen Bankkonto beträgt weniger als 1,5 Millionen Baht am Ende des zweiten Jahres des Aufenthalts in Thailand und/oder wurde außerhalb von Thailand verausgabt
  1. Der Visainhaber kann keine Krankenversicherung wie o. g. nachweisen
  2. Der Visainhaber stellt eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit in Thailand dar
  3. Der Visainhaber arbeitet ohne Erlaubnis

Du möchtest dein Visum verlängern

Mit einer Einreise ohne Visum oder einem Touristenvisum ist es möglich, dass du weitere 30 Tage Aufenthaltsgenehmigung bekommen kannst. Das bedeutet, mit der Einreise ohne Visum kannst du dann 60 Tage in Thailand bleiben und mit einem Touristenvisum ganze 90 Tage am Stück.

Das Touristenvisum mit Mehrfacheinreise (Multiple Entry) kann ebenfalls um weitere 30 Tage pro Einreise gegen die Gebühr von 1900 Baht verlängert werden.

Diese Verlängerung zu bekommen ist denkbar einfach und in einem der vielen Immigration Offices im Land wie z.B. in Bangkok, Phuket, Koh Samui, Chiang Mai und allen anderen Immigration Offices zu beantragen.

Benötigte Unterlagen:

  • Deinen Reisepass (noch min. 6 Monate gültig an jedem Tag der Verlängerung)
  • Eine Kopie der ersten Seite deines Reisepasses
  • Eine Kopie deiner Departure Card (wird dir bei Einreise ausgehändigt und hat einen Stempel mit deinem Ausreisedatum)
  • Eine Kopie deines Touristenvisums (natürlich nur, wenn du eins hast)
  • Ein Passfoto
  • Ein ausgefülltes Antragsformular TM (liegt im Immigration Office aus) Download
  • Die Adresse deiner Unterkunft für das Formular
  • 1900 Baht in bar als Gebühr

Die Königlich Thailändische Botschaft in Berlin

Das Königlich Thailändische Generalkonsulat Frankfurt am Main

Das Königlich Thailändisches Generalkonsulat München

Visaarten und die erforderlichen Unterlagen

Nichtdeutsche Staatsbürger beachten bitte vorab die Länderliste

Formulare zum Herunterladen