NON-IMMIGRANT-VISA OX
(Aufenthalt bis zu 10 Jahre; mehrfache Einreise)
Rentner mit einem Mindestalter von 50 Jahren, haben die Möglichkeit, ein Visum für einen Aufenthalt von 5 Jahren zu beantragen (eine Verlängerung um weitere 5 Jahre ist beim Immigration Office möglich).
Der Antragsteller muss die Staatsangehörigkeit einer der folgenden Länder besitzen:
Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Südkorea, Schweden, Schweiz, Vereinigte Staaten von Amerika
Voraussetzungen:
- a) Der Antragsteller muss ein Mindestvermögen von 3 Millionen Baht auf einer thailändischen Bank hinterlegen
ODER
- b) Der Antragsteller muss ein Mindestvermögen von 1,8 Millionen Baht auf einer thailändischen Bank hinterlegen und zusätzlich ein Mindesteinkommen von 1,2 Millionen Baht pro Jahr nachweisen können. Wenn der Visainhaber in Thailand eingereist ist, muss der Mindestbetrag von 3 Millionen Baht innerhalb eines Jahres auf einer thailändischen Bank hinterlegt werden
Der Geldbetrag unter (a) und (b) muss mind. 1 Jahr auf dem Bankkonto ruhen, bevor es abgehoben werden darf. Innerhalb des darauffolgenden Jahres müssen noch mind. 1,5 Millionen Baht auf dem Konto ruhen. Der Betrag darf nur in Thailand verausgabt werden.
- c) Der Antragsteller darf von folgenden Krankheiten nicht betroffen sein: Lepra, Tuberkulose, Elephantiasis, Drogenabhängigkeit und Syphilis im Tertiärstadium
- d) Der Antragsteller muss für den Aufenthalt in Thailand eine thailändische Krankenversicherung abschließen (laut Genehmigung vom Office of Insurance Commission). Für medizinische Ansprüche müssen Kosten i.H.v. mind. 40.000,00 Baht für ambulante Leistungen und Kosten i.H.v. mind. 400.000,00 Baht für stationäre Leistungen abgedeckt sein.
Erforderliche Unterlagen:
- Reisepass im Original (muss am Tag der Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein)
- 3 ausgefüllte Visaanträge
- 3 biometrische Passfotos (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Lebenslauf in englischer Sprache (Original + 2 Kopien)
- Finanzieller Nachweis der thailändischen Bank (3 Kopien):
- – Einlagenzertifikat mit den Bankkontaktdaten
- – Kopie vom Bankbuch
- – Kopie vom Kontoauszug mit einem Mindestvermögen von 3 Millionen Baht
ODER
- Einlagenzertifikat mit den Bankkontaktdaten
- Kopie vom Bankbuch
- Kopie vom Kontoauszug mit einem Mindestvermögen von 1,8 Millionen Baht
- Nachweis eines jährlichen Einkommens von umgerechnet mind. 1,2 Millionen Baht
- Wenn der Visainhaber in Thailand eingereist ist, muss der Mindestbetrag von 3 Millionen Baht innerhalb eines Jahres auf einer thailändischen Bank hinterlegt werden
- Polizeiliches Führungszeugnis (Original + 2 Kopien/ darf nicht älter als 3 Monate sein)
- Gesundheitszeugnis vom Hausarzt (Original + 2 Kopien/ darf nicht älter als 3 Monate sein/ es wird nur der Vordruck der Thailändischen Botschaft akzeptiert)
- 3 Kopien des Versicherungsscheins der thailändischen Krankenversicherung (gemäß dem Office of Insurance Commission) mit einem Versicherungsbetrag von mind. 40.000,00 Baht für ambulante Leistungen und einem Versicherungsbetrag von mind. 400.000,00 Baht für stationäre Leistungen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://longstay.tgia.org
- 300,00 € Visagebühr
Begleitende Ehepartner und Kinder unter 20 Jahren dürfen ebenfalls das Non Immigrant Visum O-X beantragen
Ehepartner (kein Mindestalter erforderlich) müssen eine Kopie der Heiratsurkunde sowie die Unterlagen der Punkte 1. – 8. einreichen
Kinder unter 20 Jahren müssen eine Kopie der Geburtsurkunde sowie die Unterlagen der Punkte 1. – 4., 8. Und 9. einreichen
Weitere nützliche Informationen:
- Vorteile für Non O-X Visainhaber:
- 1) Die ehrenamtliche Arbeit ist gestattet (gemäß der festgelegten Liste der Freiwilligenarbeit vom Department of Employment)
- 2) Kraftfahrzeugerwerb (nach den Vorschriften des thailändischen Kraftfahrzeuggesetzes)
- 3) Erwerb einer Eigentumswohnung, in Thailand: Condominium (in Übereinstimmung mit dem Condominium Act)
- Personen, die mit einem anderen Visum nach Thailand eingereist sind, haben die Möglichkeit beim Immigration Office ein Non Immigrant Visum O-X zu beantragen
- Personen, die mit einem Non Immigrant Visum O-X in Thailand eingereist sind, haben die Möglichkeit, ein anderes Visum beim Immigration Office zu beantragen. Das Visum vom Ehepartner und den Kindern ändert sich entsprechend dem Visum des Hauptantragstellers. Der Ehepartner kann für sich selber ein Non O-X Visum beantragen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt
- Wenn der Ehepartner oder die Kinder die Voraussetzungen für ein Non O-X Visum nicht erfüllen, haben sie die Möglichkeit, ein anderes Non-Immigrant Visum zu beantragen, um mit dem Non O-X Visainhaber in Thailand bleiben zu können
- Der Non O-X Visainhaber muss sich alle 90 Tage beim Immigration Office melden
- Der Non O-X Visainhaber muss jedes Jahr persönlich zur Prüfung der Voraussetzungen und der erforderlichen Unterlagen beim Immigration Office vorstellig werden
- Die Aufenthaltsgenehmigung der Non O-X Visainhaber kann aufgrund folgender Bedingungen widerrufen werden:
- Der Visainhaber kann keinen finanziellen Nachweis gemäß den o. g. Anforderungen erbringen, wie z. B.:
- der Geldbetrag auf dem thailändischen Bankkonto beträgt weniger als 3 Millionen Baht am Ende des ersten Jahres des Aufenthalts in Thailand
- der Geldbetrag auf dem thailändischen Bankkonto beträgt weniger als 1,5 Millionen Baht am Ende des zweiten Jahres des Aufenthalts in Thailand und/oder wurde außerhalb von Thailand verausgabt
- Der Visainhaber kann keine Krankenversicherung wie o. g. nachweisen
- Der Visainhaber stellt eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit in Thailand dar
- Der Visainhaber arbeitet ohne Erlaubnis
Hi, danke für DIE Infos… Meine Frage, beim multiple entry wird doch auch eine Geldsumme am Konto benötigt (5000€) hab ich gelesen – jedenfalls für Österreich?
Und wie sieht mit einem Marriage Visa aus? Hast du da auch Infos? Gerne auch per Mail…
Lg
Tobias
Hallo Tobias,
ich sende Dir eine Mail.
VG
Horst
Hallo,
ich bin nun schon 13 Monate in Thailand. Mir gefällt es hier. War war drei mal in Kuala Lumpur für Tourist Visa und hab zwei Border crossing hinter mir. Letztens in Ranong wollte ich auf die kleine Insel, die zu Myanmar gehört aber man lies mich nicht raus. Es hieß, ich muss das Land verlassen und dort in eine Capital City fliegen. Man kann angeblich nur zwei mal im Jahr ein border crossing machen und ich war ausgerechnet bei Ablauf des Jahres in Ranong. Regeln sind sehr kompliziert. Nun war ich also nach Ranong in Kuala Lumpur und flog den nächsten Tag zurück. Die 30 Tage sind jetzt wieder rum (Urlaub). Meine Frage nun, kann ich im Immigranten Office wieder regulär 60 Tage extension visa gegen Bezahlung bekommen? So wie quasi vor über einem Jahr bei erster Einreise? Ich benehme mich hier und lebe derzeit in Khao lak. Finde aber auch über wie oft „ein/aus Reisen möglich“ nix darüber im Internet. Hab bedenken das sie mal „ne“ sagen! Bin nicht mit einer Thai verheiratet