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Mittwoch, Oktober 9, 2024
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Deutscher internationaler Führerschein

Deutscher Internationaler Führerschein in Thailand.

Auch wenn Corona uns 2020/2021 alle die letzten Nerven gekostet hatte, passierten auch noch kleine Wunder. Thailand hatte endlich reagiert und den internationalen Führerschein nach dem Abkommen vom 08. Nov. 1968 ratifiziert.

Aber bitte daran denken, Euren Europäischen Führerschein müsst Ihr trotzdem dabeihaben. Der internationale Führerschein ist nur gültig, wenn Ihr auch Euren Europäischen Führerschein vorweisen könnt. Eine Kopie reicht nicht aus.

Das ganze gilt ab dem 1. Mai 2021.

Das Dilemma um den deutschen internationalen Führerschein ist endlich gelöst.

Th-MoT

Der internationale Führerschein nach dem Abkommen vom 08. Nov. 1968, Kosten 15€ (gültig in Thailand ab dem 01. Mai 2021)

Die wichtigste rechtliche Information (für alle Urlauber und Expats) ist, dass „NUR“ der deutsche internationale Führerschein nach dem Abkommen vom 08. Nov. 1968 in Thailand gültig und seit dem 01.Mai 2021 nun offiziell anerkannt und ratifiziert ist.

Und ganz wichtig, dieser internationale Führerschein ist nur im Zusammenhang mit Eurem Europäischen Führerschein gültig. Das heißt Ihr müsst beide mit in den Urlaub nehmen.

Führerschein Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 08. Nov. 1968, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.

Das Bild am Anfang dieses Beitrags zeigt die gültige Version

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass der internationale Führerschein nach dem Abkommen vom 08. Nov. 1968, ab dem Tag der Ausstellung 3 Jahre gültig ist.

Motorroller: Welchen deutschen Führerschein benötige ich?

Um in Thailand Motoroller (ab 125ccm) legal fahren zu dürfen gilt laut abkommen nur der Führerschein der Klasse A, aber, solltet Ihr einen echten A1 (früher 1b) oder noch besser den A2 besitzen, habt Ihr einen „legalen“ Führerschein für Thailand.
Das sind die Gründe:
Die Klassen A1 und A2 gibt es fast nirgends außerhalb Europas, deswegen wird im internationalen Führerschein auch nur der A1 und der A aufgeführt und gegebenenfalls auch abgestempelt.
Wer aber die Klasse A2 besitzt (wie ich), bekommt im internationalen Führerschein automatisch den A abgestempelt, da er ja für „große“ Motorräder (in Thailand Big Bike) bis 35KW und unbegrenzter Kubikzentimeter gilt. Damit kommt Ihr dann auch bei jeder Polizeikontrolle in Thailand sicher durch. Letztendlich bewegt man sich aber in einer Grauzone und ist keine Garantie, dass es auch vor Gericht (im Fall der Fälle) stand hält.

Das Problem beim A1 ist, dass es in Thailand nach und nach immer weniger echte 125ccm Roller mehr gibt. Ich habe in den letzten Jahren so ziemlich alles gesehen. 130ccm, 135ccm, 150ccm 200, 250, 300ccm usw. deswegen lieber auf der sicheren Seite sein und zumindest einen A2 haben, noch besser den A.
Es macht wirklich einen gewaltigen Unterschied, ob man mit einer Honda Click 125ccm fährt, oder einen PCX 150ccm unter dem Hintern hat. Der Leistungsunterschied ist enorm, selbst bei den nur 25ccm mehr.

Wir hoffen, Euch damit etwas mehr Sicherheit für Euren nächsten Thailand Urlaub gegeben zu haben und freuen uns Euch hier auf Phuket begrüßen zu dürfen.